Wenn sie dem Verein beitreten möchten, müssen sie diese Satzung anerkennen!
Beitragssätze
gültig ab 01. Juli 2010
Die Jahreshauptversammlung des Vereins hat am 8. April 2005 folgende Beitragssätze beschlossen, die am 1. Januar 2006 in Kraft treten:
Erwachsene
aktiv
monatlich
7.00€
passiv (1)
monatlich 3.00€
Kinder und Jugendliche
4 - 18 Jahre
monatlich
4.60€
Studenten, Schüler, Wehrpflichtige, Rentner
monatlich
4.60€
Familienbeitrag
monatlich
15.00€
Kinder bis 4 Jahre im Bereich der Mutter-und-Kind-Turngruppe
beitragsfrei
Mitglieder über 60 Jahre und im Besitz der silbernen Ehrennadel
beitragsfrei
Schiedsrichter, aktiv
beitragsfrei
Die Beiträge werden halbjährlich - jeweils zum 01.01. und 01.07., eines Jahres - per Lastschrift eingezogen.
(1): Die passive Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
Besondere Gebühren
gültig ab 01. Juli 2010
Aufnahmegebühr, je Mitglied
einmalig
10.20€
Gebühr für Rechnungszahler
je Rechnung
3.00€
Spartenbeitrag Tennis, pro Tennisspieler
monatlich
3.00€
Spartenbeitrag Fußball:
wird erstmalig zum 1.7.2010 eingezogen!
monatlich
Erwachsenen aktiv/passiv 1€ pro Monat
Jugendliche 0,90€ pro Monat
Familienbeitrag 1€ pro Monat
Bei Rückbuchung, Gebühren der Kreditinstitute, nach Angaben der Bank
Umlage für ein neues Vereinsheim, befristet (laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 02.01.2006)
monatlich
1.00€
ACHTUNG auf der letzten Jahreshaupversammlung wurden folgende Änderungen beschlossen:
§ 5 Vereinsämter
1. Vereinsämter sind Ehrenämter. 2. Wird das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit überschritten, so kann der
Gesamtvorstand eine angemessene Aufwandentschädigung festsetzen.
Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1 beschließen, dass den Inhabern von Vereinsämtern für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
§ 8 Erlöschen der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein
aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrates oder des Gesamtvorstandes.
2. Der Austritt kann jederzeit durch einen schriftlichen Antrag an den, der spätestens am 31.Oktober beim Gesamtvorstand eingegangen sein muss, erfolgen. Er wird grundsätzlich erst zum Ende des Jahres, in dem
der Antrag eingeht, wirksam.
Info
Es lohnt sich, Mitglied im TSV Weyhe-Lahausen zu sein,