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Viertelfinale im Damenkreispokal

am Mittwoch 21.04.2010

spielen unsere Damen um 19:30 in Barrien um den Einzug ins Halbfinale !!!

 
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Hier finden sie unsere Aufnahmeanträge, die Vereinssatzung und im unteren Teil die aktuellen Beitragssätze.

Sollten sie Fragen haben, nutzen sie das Kontaktformular!

Aufnahmeantrag (PDF)downloads: 509 | type: pdf | size: 84 kB

ACHTUNG! Neuer Aufnahmeantrag!

Diesen Antrag müssen sie ausdrucken (Vor-und Rückseite ), dann ausfüllen und unterschreiben. Dann einfach zurück an den Verein.

Vereinssatzungdownloads: 384 | type: pdf | size: 97 kB

Wenn sie dem Verein beitreten möchten, müssen sie diese Satzung anerkennen!

Beitragssätze
gültig ab 01. Juli 2010
Die Jahreshauptversammlung des Vereins hat am 8. April 2005 folgende Beitragssätze beschlossen, die am 1. Januar 2006 in Kraft treten:
Erwachsene aktiv monatlich 7.00€ passiv (1) monatlich 3.00€
Kinder und Jugendliche 4 - 18 Jahre monatlich 4.60€    
Studenten, Schüler, Wehrpflichtige, Rentner   monatlich 4.60€    
Familienbeitrag   monatlich 15.00€    
Kinder bis 4 Jahre im Bereich der Mutter-und-Kind-Turngruppe     beitragsfrei  
Mitglieder über 60 Jahre und im Besitz der silbernen Ehrennadel     beitragsfrei    
Schiedsrichter, aktiv     beitragsfrei    
Die Beiträge werden halbjährlich - jeweils zum 01.01. und 01.07., eines Jahres - per Lastschrift eingezogen.
(1): Die passive Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
Besondere Gebühren
gültig ab 01. Juli 2010
Aufnahmegebühr, je Mitglied einmalig 10.20€
Gebühr für Rechnungszahler je Rechnung 3.00€
Spartenbeitrag Tennis, pro Tennisspieler monatlich 3.00€

Spartenbeitrag Fußball:

wird erstmalig zum 1.7.2010 eingezogen!

monatlich Erwachsenen aktiv/passiv 1€ pro Monat

Jugendliche 0,90€ pro Monat

Familienbeitrag 1€ pro Monat

Bei Rückbuchung, Gebühren der Kreditinstitute, nach Angaben der Bank    
Umlage für ein neues Vereinsheim, befristet (laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 02.01.2006) monatlich 1.00€

 ACHTUNG auf der letzten Jahreshaupversammlung wurden folgende Änderungen beschlossen:

§ 5 Vereinsämter
1. Vereinsämter sind Ehrenämter.
2. Wird das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit überschritten, so kann der
Gesamtvorstand eine angemessene Aufwandentschädigung festsetzen.

Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1 beschließen, dass den Inhabern von Vereinsämtern für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

§ 8 Erlöschen der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein
aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrates oder des Gesamtvorstandes.
2. Der Austritt kann jederzeit durch einen schriftlichen Antrag an den, der spätestens am 31.Oktober beim Gesamtvorstand eingegangen sein muss, erfolgen. Er wird grundsätzlich erst zum Ende des Jahres, in dem
der Antrag eingeht
, wirksam.



Info

Es lohnt sich, Mitglied im
TSV Weyhe-Lahausen
zu sein,

Foto warum TSV

weil es hier so eine tolle Ballschule gibt

 schickt uns doch ein Bild

 hier könnt ihr alle Bilder sehen

 

1.Vorsitzender

Marko Röpke


2.Vorsitzende

Susanne Wetjen


Kassenwartin/Mitgliederverwaltung

Susanne von Harten


 
Top! Top!